Allgemeines Vertrags­recht

Kaum ein Staat auf der Welt ist so durchnormiert, wie die Bundesrepublik Deutschland. Es gibt kaum einen Bereich in unserem Leben, wofür sich nicht ein spezifisches Gesetz finden lässt. Wenn aber doch ohnehin sämtliche Lebensbereiche durch den Gesetzgeber geregelt sind, warum dann noch Verträge schließen und sich eigene Regeln für die Beziehung zu einer anderen Rechtsperson schaffen?

Verträge erfüllen eine wichtige Funktion im Rechtsverkehr. Sie sind Ausdruck der Privatautonomie und erlauben es uns, die Beziehungen zu anderen Rechtspersonen in eigener Verantwortung zu regeln. Der Anwendungsbereich des Vertrages als Bestandteil unseres Wirtschaftslebens ist nahezu grenzenlos. Ob Kaufverträge, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge, Erbverträge, Eheverträge, Mietverträge, Versicherungsverträge … man könnte die Aufzählung unbegrenzt fortführen.

„Vertrag kommt von Vertragen“ möchte man meinen. Dennoch ranken sich unzählige Rechtstreitigkeiten um die Auslegung und Anwendung von Verträgen. Verträge sollen nach der Vorstellung der Parteien in der Regel einen gerechten Interessenausgleich für einen bestimmten Lebensbereich, sowie Rechtssicherheit schaffen. Werden die Formulierungen jedoch ohne die nötige Fachkenntnis gewählt, bewirken diese oft das Gegenteil.

Die Spielregeln für die selbstbestimmte Gestaltung der Lebensverhältnisse durch einen Vertrag sind oft undurchsichtig und mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Unternehmen greifen für die Gestaltung ihrer Verträge auf umfangreiche Klauselwerke, die sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurück, welche sich selten durch Übersichtlichkeit und Verständlichkeit auszeichnen. Wir helfen Ihnen gern dabei, Verträge zu gestalten, zu verstehen und Sie über Ihre vertraglichen Rechte verständlich und nachvollziehbar zu informieren. Vielleicht sind Sie auch Unternehmensgründer und wollen nun selbst Ihre individuellen Vertragsbedingungen gestalten. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie in allen Bereichen der Vertragsgestaltung und Rechtsdurchsetzung unterstützt.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Gestaltung und Überprüfung von Vertragswerken und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche aus allen Rechtsgebieten
  • Ausübung von vertraglichen Gestaltungsrechten (Kündigungen, Anfechtungen, Rücktritt, Minderungen etc.)
  • Erstellung von Musterverträgen
  • Unterstützung bei Verhandlungen über gütliche Einigungen zwischen Vertragspartnern