Schaden­ersatz­recht

Die Rechtsordnung stellt bestimmte Rechtsgüter unter besonderen Schutz, deren Verletzung Schadenersatzansprüche des Geschädigten gegenüber dem Schädiger begründen.

Zu diesen Rechtsgütern zählen beispielsweise das Eigentum, die körperliche Unversehrtheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und vieles mehr. Die Bezifferung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist in vielen Fällen jedoch komplex und nur schwer durchdringlich. In aller Regel werden die entstandenen Schäden durch Geldleistungen kompensiert. Die Bezifferung eines Schadens an einem PKW nach einem Verkehrsunfall lässt sich mithilfe eines Sachverständigen noch einigermaßen konkret ermitteln.

Wie hoch ist jedoch der Geldanspruch gegen den Unfallverursacher, wenn Sie bei dem Unfall einen nahen Angehörigen verlieren und so seelisches Leid erfahren? Wie viel Geld kompensiert die Ablehnung eines Vermieters oder Arbeitgebers aufgrund Ihres Glaubens oder Ihrer sexuellen Orientierung oder der Missbrauch Ihrer Daten zu Werbezwecke? Wie viel ist Ihre entgangene Urlaubsfreude wert, wenn sich das gebuchte Traumressort als Alptraum entpuppt?

Neben der Frage der Höhe des Schadens, kann es bisweilen schwierig werden zu bestimmen, wer letztlich für den entstandenen Schaden haftet. Haftet bei „Pfusch am Bau“ der ausführende Lehrling, der beaufsichtigende Vorarbeiter, das Handwerksunternehmen, der Architekt oder doch eine Versicherung?

Diese Fragen ohne fachkundige Rechtsberatung zu beantworten dürfte vielfach schwerfallen. Wir stehen Ihnen hierbei gern zur Seite, prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Prüfung und Formulierung von Haftungsausschlüssen
  • Schadenersatzklagen