Straf- und Ordnungs­widrig­keiten­recht

„Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“ Die Botschaft dieses viel gebrauchten Zitats aus dem Johannes-Evangelium ist eindeutig: Kein Mensch ist ohne Fehl und Tadel.

Manche unserer Fehltritte bleiben folgenlos, andere wiederum sind ein Fall für die Strafjustiz und führen auf graden Wege auf die Anklagebank. Die Anklagebank ist häufig ein einsamer Ort und die Vorstellung einmal dort zu landen, stellt für viele ein Schreckensszenario dar. Da ist es umso wichtiger, einen starken Verbündeten an seiner Seite zu haben, der für Ihre Rechte kämpft und in dieser schwierigen Zeit für Sie da ist.

Was für uns alle gilt, gilt ebenso für die Strafjustiz. Auch hier passieren Fehler und nicht selten gehen diese zu Lasten des/der Beschuldigten bzw. Angeklagten. Unrecht zu sühnen und über Menschen zu richten, bedarf eines fairen Verfahrens. Ein faires Verfahren setzt jedoch Waffengleichheit voraus. Angeklagte sehen sich in einem Strafprozess der geballten Staatsmacht gegenüber. Aufgabe der Strafverteidigung ist es diese Waffengleichheit herzustellen und die Rechte des/der Angeklagten zu schützen.

Mit unserer Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Strafverteidigung stehen wir Ihnen im Strafverfahren zur Seite.

Diese Kompetenz und Erfahrung setzten wir jedoch ebenso für die Rechte der Opfer von Straftaten ein. Straftaten können mitunter erhebliche Auswirkungen auf die Geschädigten haben. Strafverfolgung ist nicht nur eine Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Auch Sie als Geschädigte/r können als Nebenkläger/in Teil der Strafverfolgung werden und am Strafverfahren mitwirken. Wir sorgen dafür, dass auch Ihre Stimme gehört wird und treten für Ihre Opferrechte ein.

Unsere Leistungen im Überblick:

Strafverteidigung:

  • Vertretung von Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Berufungsverfahren in allen Bereichen des Strafrechts
  • Vertretung in Jugendstrafsachen
  • Vertretung in Haftverfahren

 Opfervertretung:

  • Nebenklagevertretung
  • Unterstützung bei Opferzeugenaussagen
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Täter